Fussball Tribunal
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Gemäss Art. 54 der FIFA-Statuten erlässt das Fussballgericht Entscheide zu fussballbezogenen Streitfällen und reglementarischen Anträgen. Das Fussballgericht besteht aus den folgenden drei Kammern:
Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten (KBS)
Kammer für den Status von Spielern (KSS)
Kammer für Vermittler (KV)
Das Fussballgericht verfährt nach der Verfahrensordnung für das Fussballgericht (Verfahrensordnung), die vom FIFA-Rat erlassen wird. Die Rechtsprechungsbefugnis des Fussballgerichts ist in verschiedenen FIFA-Reglementen geregelt, u. a. im Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern (RSTS) und in den Ausführungsbestimmungen zu den Statuten (Ausführungsbestimmungen).
Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten
Ziel
Die Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten (KBS) entscheidet Fälle unter der Leitung eines unabhängigen Vorsitzenden sowie auf der Grundlage einer paritätischen Vertretung von Spielern und Vereinen. Gemäss Art. 22 Abs. 1 lit. a, b, d und e RSTS ist die KBS für folgende Fälle zuständig:
Streitigkeiten zwischen Vereinen und Spielern in Zusammenhang mit der Wahrung der Vertragsstabilität, falls ein Gesuch um Ausstellung eines internationalen Freigabescheins gestellt wurde
internationale arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Vereinen und Spielern
Streitigkeiten in Bezug auf die Ausbildungsentschädigung und den Solidaritätsmechanismus zwischen Vereinen verschiedener Verbände
Streitigkeiten in Bezug auf die Ausbildungsentschädigung und den Solidaritätsmechanismus zwischen Vereinen desselben Verbands, sofern der dem Streit zugrunde liegende Spielertransfer zwischen Vereinen verschiedener Verbände erfolgt

Die aktuellsten Entscheide
Kommision für den Status von Spielern
Ziel
Gemäss Art. 22 Abs. 1 lit. c und e RSTS ist die KSS für folgende Fälle zuständig:
internationale arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Vereinen und Trainern
internationale arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Verbänden und Trainern
Streitigkeiten zwischen Vereinen verschiedener Verbände
Gemäss Art. 19, Anhang 1 und Anhang 3 RSTS sowie den Ausführungsbestimmungen entscheidet die KSS zudem über reglementarische Anträge hinsichtlich:
internationaler Transfers oder Erstregistrierungen Minderjähriger,
einer beschränkten Befreiung für Minderjährige,
der Intervention der FIFA zur Bewilligung der Registrierung eines Spielers,
Anträgen auf Spielberechtigung oder Verbandswechsel,
der verspäteten Rückkehr eines Spielers nach einem Aufgebot für sein Verbandsteam.

Latest decisions - DE
1. Dez. 2019
OP 12191889-E
OP 12191889-E
1. Nov. 2019
11190043-E
11190043-E
1. Okt. 2019
Hernandez-ES
Hernandez-ES
1. Okt. 2019
OP 10191352-E
OP 10191352-E
1. Sept. 2019
OP 09191231-E
OP 09191231-E