Fussballgericht

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Gemäss Art. 54 der FIFA-Statuten erlässt das Fussballgericht Entscheide zu fussballbezogenen Streitfällen und reglementarischen Anträgen. Das Fussballgericht besteht aus den folgenden drei Kammern:

  • Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten (KBS)

  • Kammer für den Status von Spielern (KSS)

  • Kammer für Vermittler (KV)

Das Fussballgericht verfährt nach der Verfahrensordnung für das Fussballgericht (Verfahrensordnung), die vom FIFA-Rat erlassen wird. Die Rechtsprechungsbefugnis des Fussballgerichts ist in verschiedenen FIFA-Reglementen geregelt, u. a. im Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern (RSTS) und in den Ausführungsbestimmungen zu den Statuten (Ausführungsbestimmungen).

Falls Sie Fragen oder Zweifel im Zusammenhang mit dem Fussballgericht haben, lesen Sie bitte die FAQs.

FIFA-Schlichtung Die Schlichtung ist ein flexibles, vertraulich durchgeführtes Verfahren, bei dem eine neutrale Person die beteiligten Parteien aktiv dabei unterstützt, eine Vereinbarung zur Beilegung des betreffenden Streitfalls auszuhandeln.


Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten

Ziel

Die Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten (KBS) entscheidet Fälle unter der Leitung eines unabhängigen Vorsitzenden sowie auf der Grundlage einer paritätischen Vertretung von Spielern und Vereinen. Gemäss Art. 22 Abs. 1 lit. a, b, d und e RSTS ist die KBS für folgende Fälle zuständig:

  • Streitigkeiten zwischen Vereinen und Spielern in Zusammenhang mit der Wahrung der Vertragsstabilität, falls ein Gesuch um Ausstellung eines internationalen Freigabescheins gestellt wurde

  • internationale arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Vereinen und Spielern

  • Streitigkeiten in Bezug auf die Ausbildungsentschädigung und den Solidaritätsmechanismus zwischen Vereinen verschiedener Verbände

  • Streitigkeiten in Bezug auf die Ausbildungsentschädigung und den Solidaritätsmechanismus zwischen Vereinen desselben Verbands, sofern der dem Streit zugrunde liegende Spielertransfer zwischen Vereinen verschiedener Verbände erfolgt

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Die aktuellsten Entscheide

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Kommision für den Status von Spielern

Ziel

Gemäss Art. 22 Abs. 1 lit. c und e RSTS ist die KSS für folgende Fälle zuständig:

  • internationale arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Vereinen und Trainern

  • internationale arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Verbänden und Trainern

  • Streitigkeiten zwischen Vereinen verschiedener Verbände

Gemäss Art. 19, Anhang 1 und Anhang 3 RSTS sowie den Ausführungsbestimmungen entscheidet die KSS zudem über reglementarische Anträge hinsichtlich:

  • internationaler Transfers oder Erstregistrierungen Minderjähriger,

  • einer beschränkten Befreiung für Minderjährige,

  • der Intervention der FIFA zur Bewilligung der Registrierung eines Spielers,

  • Anträgen auf Spielberechtigung oder Verbandswechsel,

  • der verspäteten Rückkehr eines Spielers nach einem Aufgebot für sein Verbandsteam.

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